Ich höre immer Bürgerbegehren...
Was soll das sein und wie läuft das ab?
Mit diesem Bürgerbegehren wollen wir erreichen, dass über die wichtige Frage, was auf unseren Juister Straßen verkehrstechnisch stattfindet - oder eben nicht stattfinden soll - von uns allen gemeinsam entschieden wird.
Der Beschluss des Gemeinderates vom 10.04.2025, erstmals einem kraftfahrzeugbetriebenen Personenverkehr auf Juist zustimmen zu wollen, wird das Leben und Arbeiten für uns alle auf Juist weit über die Wahlperiode des jetzigen Gemeinderats hinaus unumkehrbar und gravierend verändern. Dabei geht es bei weitem nicht nur um die Frage der Flugplatzanbindung, sondern um den Verkehr auf Juist insgesamt. Der Landkreis hat bereits laut darüber nachgedacht, die Müllkutschen dann ebenfalls durch Kfz ersetzen zu lassen.
Der Antragsteller hat außerdem selbst erklärt, gern mit der Bahn auch zum Loog fahren zu wollen. Der jetzige Antrag ist also nur der Anfang einer Entwicklung, die uns nur zu leicht aus den Händen geraten kann.
Niemand im Rat hat sich diese Entscheidung leicht gemacht. Die Belastung, für eine so tiefgreifende Veränderung auf unserer Insel die Verantwortung tragen zu müssen, ist hoch.
Da diese Entscheidung eine außerordentliche wirtschaftliche Tragweite für uns alle hat, finden wir es notwendig, darüber mit allen wahlberechtigten Bürgern zusammen zu entscheiden.
Dafür ist dieses Bürgerbegehren der erste Schritt. Die Zulässigkeit wurde am 30.04. festgestellt. Nach den Spielregeln dürfen wir daher ab dem 31.05. dafür die Unterschriften einsammeln. Gern nehmen wir Eure Rückmeldungen, ob Ihr unterschreiben wollt, bis dahin schon jetzt entgegen, um alles etwas zu beschleunigen.
Mit der Unterschrift unter das Begehren wird zunächst nur erklärt werden, DASS eine gemeinsame Abstimmung über die Frage gewünscht wird.
Erst wenn das Bürgerbegehren von mindestens 10% der Wahlberechtigten unterschrieben wird (das sind bei uns 138 Wahlberechtigte*), wird der zweite Teil folgen, in dem nach einer Zeit des Meinungsaustauschs gefragt wird, WIE man über die Frage abstimmen möchte.
Das ist dann der Bürgerentscheid, für den wie zu einer üblichen Wahl eingeladen werden wird und dessen Ergebnis im Erfolgsfall für den Gemeinderat verbindlich ist.
Es ist vorgeschrieben, dass die Frage, die am Ende durch den Bürgerentscheid beantwortet werden soll, von Anfang an dieselbe ist wie die, mit der die Unterschriften für das Bürgerbegehren gesammelt werden. Daher fühlt es sich vielleicht etwas seltsam an, wenn dieselbe Frage zweimal gestellt werden wird.
Aber wie gesagt:
- Beim ersten Mal geht es darum, DASS wir abstimmen wollen.
- Beim zweiten Mal geht es darum, WIE wir abstimmen.
Jetzt gerade, Anfang Mai 2025, sind wir an dem Punkt, wo wir um Eure Stimmen dafür werben, DASS wir gemeinsam abstimmen.
Bitte mischt Euch ein.
Es geht Euch an!
Mehr, als es vielleicht bisher den Anschein hat.
Wir werden kurzfristig eine Info-Veranstaltung organisieren. Dazu werden wir Euch alle einladen und hoffen auf Euer zahlreiches Erscheinen. Auf der Veranstaltung geht es NICHT darum, am Ende eine fertige Meinung haben zu müssen.
Es geht auch nicht darum, dass wir alle die gleiche Meinung haben müssen.
Aber bitte informiert Euch, was überhaupt gerade auf unserer Insel vorgeht.
Heike Heiken und Julia Löhmann
*Wahlberechtigt heißt in diesem Fall: Jede/r Deutsche oder EU-Bürger/in, der seit über drei Monaten auf Juist gemeldet und mindestens 16 Jahre alt ist
Dies ist der komplette Antragstext, wie er bei der Gemeinde eingereicht wurde:
Bürgerbegehren nach § 32 NKomVG
gegen Kfz-betriebenen Personentransport auf der Insel Juist.
Mit meiner Unterschrift unter dieses Bürgerbegehren gemäß § 32 NKomVG wird die Durchführung eines Bürgerentscheids gemäß § 33 NKomVG beantragt zu folgender Frage:
Sind Sie dafür, dass auf Juist weiterhin keinem Antrag auf KFZ-betriebenen Personentransport (einschließlich Wegebahn und Elektrofahrzeug) zugestimmt werden soll?
Begründung:
Juist ist autofrei und soll es auch bleiben. Im Lebensraumkonzept, welches 2018 unter großer Beteiligung der Juister Bevölkerung erstellt wurde, ist festgehalten:
„Die Autofreiheit bleibt für uns 1. Gebot. Das war so, das ist so und das soll auch in Zukunft so bleiben. Auf Juist übernehmen die Pferde jeglichen Transport und zählen damit zu einer der Markenzeichen der „Pferdeinsel“. Dieses Gut wollen wir beibehalten und pflegen.“
Am 10.04.2025 hat der Rat der Gemeinde Juist mit 7 zu 4 Stimmen dafür gestimmt, ein Antragsverfahren zur Etablierung einer Wegebahn vom Hafen zum Flugplatz für einen dreijährigen Testbetrieb positiv zu begleiten. Dazu soll eine dieselbetriebene Wegebahn angeschafft werden; die Kosten dafür sollen aus Gemeindemitteln mit insgesamt 150.000 € netto aufgebracht werden. Der Betrieb selbst soll dann an ein Privatunternehmen verpachtet werden.
Eine Wegebahn, landläufig Bimmelbahn, ist per Definition ein Kraftfahrzeug, in diesem Fall mit einem Verbrennermotor. Juist ist damit bei Betrieb eines solchen Gefährts nicht mehr autofrei.
Wir sind der Meinung, dass über so eine gravierende Veränderung der wirtschaftlichen Grundlage auf unserer Insel nicht von nur wenigen Personen entschieden werden kann. Deshalb möchten wir, dass darüber von allen wahlberechtigten Insulanern in einem Bürgerentscheid abgestimmt werden soll. Dies möchten wir mit diesem Begehren erreichen.
Mit dem Beschluss des Rates vom 10.04. wird in eines der wichtigstens Wirtschaftsgüter von allen Juister Betrieben eingegriffen, nämlich der Marke Juist als Pferdeinsel mit echter Autofreiheit (außer im Bereich der Notfallversorgung) und einer authentischen umfänglichen Pferdewirtschaft.
Dieses Alleinstellungsmerkmal ist ein ganz erheblicher Faktor dafür, dass wir uns ein gehobenes Publikum erarbeitet haben, das für diese Einzigartigkeit die im Vergleich mit anderen Urlaubszielen höheren Preise zu zahlen einverstanden ist, auf die wir aufgrund unserer kurzen Saison angewiesen sind.
Es soll nicht verkannt werden, dass die Versorgungslage des Flugplatzes in seiner jetzigen Betriebsform ein Problem ist. Eine andere Betriebsform – etwa als Sonderlandeplatz wie auf Baltrum oder in Norddeich – ist jedoch nicht zur Diskussion gestellt worden. Ebensowenig ist geprüft, ob die wellige Verbundpflasterstraße überhaupt mit der kleinrädrigen Bahn sicher befahren werden kann oder sich zu den 150.000 € noch unübersehbare Sanierungskosten addieren würden.
Die Eröffnung einer gewerblichen Kfz-Personenbeförderung birgt außerdem das Risiko, die Kontrolle über die Zulassung weiterer Kfz-Nutzungen zu verlieren. Bereits jetzt deutet z. B. der Landkreis an, im Zulassungsfall prüfen zu lassen, die Müllabfuhr auf Kfz-Betrieb umzustellen. Das wäre nicht nur ein weiterer Verlust unserer Einzigartigkeit, sondern könnte auch die Notwendigkeit der Pflasterung der ebenfalls ortsprägenden unbefestigten Straßen im Ort nach sich ziehen. An den Kosten dafür wären die Anlieger dann zur Beteiligung verpflichtet.
Entscheiden über Art und Ausmaß der Veränderungen nach dem ersten Zulassen eines Kfz-betriebenen Personenverkehrs würden letztlich am Festland die Verwaltungsgerichte, nicht mehr wir auf der Insel. Dieser Gefährdung der wirtschaftlichen Grundlage für alle Inselbewohner durch die Entscheidung des Rates vom 10.04. steht ein nur für Wenige vorhandener Nutzen einer Wegebahn vom Hafen zum Flughafen gegenüber.
Für diesen Antrag hat die Gemeinden wie vorgeschrieben eine Kostenschätzung vorgenommen, die Teil eines Bürgerbegehrens sein muss. Da gefordert wurde, etwas NICHT zu tun, ist diese recht kurz gefasst:
"Das Bürgerbegehren fordert keine neuen direkten Ausgaben. Gleichwohl kann der nicht Kfz-betriebene Personentransport als Alternative Kosten verursachen, die sich jedoch nicht detailliert darstellen lassen. "
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